Nach §§ 5, 6 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist bereits seit 1997 jeder Unternehmer, der Mitarbeiter beschäftigt, verpflichtet, die Gefährdungen und Belastungen in seinem Betrieb zu ermitteln, zu bewerten und ggf. technische, organisatorische bzw. personenbezogene Maßnahmen zu deren Vermeidung zu treffen. Diese Forderung aus dem Arbeitsschutzgesetz wird u. a. in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), der Biostoffverordnung (BioStoffV) und der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) konkretisiert.
Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Dr. Hölz Sicherheitstechnik GmbH verfügen auf diesem Gebiet über vielseitige Erfahrungen und haben in Klein-, Mittel- und Großbetrieben bereits weit über 3.000 Gefährdungsbeurteilungen durchgeführt.
Neben der Dokumentation erhalten Sie einen speziellen Maßnahmenkatalog, in dem übersichtlich die neuralgischen Punkte herausgefiltert sind und konkrete Empfehlungen zur Abstellung möglicherweise vorhandener Defizite gegeben werden. Sollten Sie Unterstützung bei der Beseitigung dieser Engpässe benötigen, stehen wir Ihnen gern zur Seite.
Wenn Sie ein Angebot für eine Gefährdungsbeurteilung Ihres Betriebes wünschen, bitten wir Sie, uns den hier hinterlegten Fragebogen ausgefüllt zukommen zu lassen.