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Unterweisungen – wer, was, wann und vor allem WIE?

Vermutlich weiß wohl jeder Unternehmer und jede Unternehmerin, dass Arbeitgeber zur Unterweisung ihrer Beschäftigten verpflichtet sind.


Wo steht das?

Der Arbeitgeber hat gemäß § 12 ArbSchG über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit ausreichend und angemessen zu unterweisen. Ergänzt wird das Arbeitsschutzgesetz durch die konkretisierenden Regelungen z.B. in § 6 ArbStättV, § 29 JugendarbeitsschutzG, § 12 BetrSichV, § 14 GefStoffV, § 12 BiostoffV, § 38 StrahlenschutzV und § 11 LärmVibrationsArbSchV – dort sind Einzelheiten zur Unterweisungspflicht im Betrieb geregelt.


Wozu Unterweisungen?
Ziel der Unterweisung ist es, die Beschäftigten auf einen Wissensstand zu bringen, der ihnen das Erkennen der für sie relevanten Gefährdungen ermöglicht.
Um einen sicheren Betriebsablauf und gesunde Arbeitsbedingungen zu erreichen, müssen alle Beteiligten die für sie wesentlichen Informationen erhalten. Arbeitssicherheit hängt nicht allein von der Technik, sondern auch entscheidend vom Verhalten der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen ab. Die Beschäftigten können sich allerdings nur korrekt verhalten, wenn sie über die richtigen Arbeitsabläufe, Gefährdungen, Schutzmaßnahmen, Sicherheitskennzeichnungen und das Verhalten bei Störungen und Notfällen ausreichend informiert wurden.

Gerne unterstützen wir Sie auch vor Ort und führen die jährlich notwendigen Unterweisungen für Sie durch.

Digitale Video-Unterweisungen! Sind jetzt online und für Sie verfügbar!

Alternativ haben wir damit begonnen, speziell für unsere Dentallabore Unterweisungsclips zu den generellen Unterweisungsthemen aufzunehmen und stellen Ihnen diese über die YouTube-Plattform zur Verfügung, für Innungsmitglieder wie immer zu Vorzugskonditionen.


Derzeit stehen Unterweisungsclips mit einer Länge zwischen 10 und 20 Minuten zu folgenden Themen zur Verfügung:


#1 Allg. Arbeitsschutz – mit Brandschutz und 1. Hilfe
#2 Botenfahrten – nur für Kurier- und Botenfahrer/innen
#3 Umgang mit Gefahrstoffen
#4 Ergonomie und Haut
#5 Dentale Fertigungsprozesse
#6 Bildschirmarbeitsplätze
#7 Tätigkeiten mit KMR-Stoffen


…weitere Themen sind in Arbeit. Hier sehen Sie einen kurzen Zusammenschnitt als Beispiel-Video.



Mobile Endgeräte müssen in der Lage sein, YouTube-Videos abzuspielen.

Preise für Innungsmitglieder:
< 10 Mitarbeitende              39 € pro Video/pro Jahr
10 - 50 Mitarbeitende        59 € pro Video/pro Jahr
> 50 Mitarbeitende             79 € pro Video/pro Jahr

Für Nicht- Innungsmitglieder: Grundpreis zzgl. 20 € 

Der Zugang des Links ist immer 12 Monate gültig.

Zusammen mit dem Zugangslink zu den Videos werden digitale Frage-Antwort-Bögen zum Inhalt der Unterweisung geliefert, die Ihre Beschäftigten Ihnen ausgefüllt zurücksenden müssen – zur Verständniskontrolle und zur Dokumentation der Unterweisungen.
Was bei Ihnen verbleibt sind natürlich die betriebs- und tätigkeitsbezogenen Unterweisungen, die immer konkret vor Ort erfolgen müssen und die arbeitgeberseitige Anweisung, auch entsprechend der Unterweisung zu arbeiten. Denn Ihre Mitarbeiter anweisen können nur Sie als Arbeitgeber und auch die notwendige „Erfolgskontrolle“ in der Praxis obliegt Ihnen.


Der Vorteil der Unterweisungsclips neben einer professionellen Aufbereitung der Themen liegt in der Flexibilität: Wann bekommt man schon mal alle Mitarbeitenden zusammen, um eine Arbeitsschutzunterweisung durchzuführen? Und dann kommen auch immer mal wieder neue Mitarbeiter, die auch rechtzeitig vor Tätigkeitsaufnahme zu unterweisen sind.


Die Unterweisungsclips ermöglichen sowohl eine gemeinsame Vor-Ort-Unterweisung, als auch ein Ansehen des Clips ganz individuell für jeden Mitarbeiter zu einem ihm passenden Zeitpunkt.
Bei Interesse an unseren digitalen Unterweisungsfilmen rufen Sie uns gerne an, wir informieren Sie näher, hier finden Sie den aktuellen

Flyer Download


Natürlich unterstützen unsere Fachkräfte für Arbeitsschutz Sie auch vor Ort bei der Durchführung von Unterweisungen, wenn Sie diese lieber in der üblichen Form in Person durchführen möchten!